PSA-Prüfung & Revision
Prüfung von PSA gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Wir prüfen und revidieren Ihre vorhandene Absturzschutz- und Rettungsausrüstung sachkundig an unserem Standort in Tiefenbach bei Passau.
- 12 MonatePrüfintervall
- Sachkundige Prüfungnach Herstellervorgaben
- Dokumentationmit nächstem Prüftermin
Regelmäßig sicher
Wann muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
Nach DGUV Regel 112-198/199 erfolgt die Prüfung durch eine sachkundige Person in der Regel mindestens alle zwölf Monate. Das konkrete Intervall richtet sich außerdem nach Einsatzbedingungen, Beanspruchung und Herstellervorgaben.
Vor jeder Benutzung kontrolliert der Anwender die Ausrüstung zusätzlich auf erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit.
Unser Prüfumfang
Welche Ausrüstung prüfen wir?
Verbindungsmittel
Bandfalldämpfer
Mitlaufende Auffanggeräte
Höhensicherungsgeräte
Abseil- & Rettungsgeräte
Sicherheits- & Rettungswinden
Je nach Produkt und Herstellervorgabe führen wir die Prüfung selbst durch oder veranlassen die Revision über den Hersteller beziehungsweise einen autorisierten Lieferanten.
Sicht- & Funktionsprüfung
Was wird kontrolliert?
- Gurtbänder, Seile und Nähte
- Karabiner, Schnallen und Verschlüsse
- Gehäuse und mechanische Bauteile
- Brems-, Sperr- und Einzugsfunktionen
- Verschleiß, Risse, Korrosion und Verformungen
- Kennzeichnung, Herstellungsdatum und Gebrauchsdauer
- Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit
Beschädigte, unvollständige oder nicht eindeutig identifizierbare Ausrüstung darf gegebenenfalls nicht weiterverwendet werden.
Einfacher Ablauf
So läuft die PSA-Prüfung ab
- 1
Ausrüstung abholen lassen oder vorbeibringen
Bringen Sie Ihre PSA nach vorheriger Abstimmung direkt zu uns. Bei Bedarf holt unser Außendienst die Ausrüstung bei Ihnen ab. Bei größeren Stückzahlen empfehlen wir eine Terminvereinbarung.
- 2
Sachkundige Prüfung
Wir prüfen die Ausrüstung nach den jeweiligen Herstellervorgaben und dokumentieren den Zustand.
- 3
Rückmeldung bei Mängeln
Werden Schäden festgestellt, informieren wir Sie über Reparatur, Herstellerrevision oder einen erforderlichen Austausch.
- 4
Kennzeichnung & Dokumentation
Bei bestandener Prüfung halten wir den nächsten Prüftermin fest und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Nicht bis zum Intervall warten
Wann ist eine zusätzliche Prüfung nötig?
Nehmen Sie die Ausrüstung sofort außer Betrieb und lassen Sie sie prüfen, wenn sie:
- bei einem Absturz belastet wurde
- sichtbare Schäden aufweist
- mit Chemikalien oder großer Hitze in Kontakt kam
- stark verschmutzt oder feucht gelagert wurde
- nicht mehr einwandfrei funktioniert
Wichtiger Hinweis
Prüfung ist ein Teil des Schutzkonzepts
Die PSA-Prüfung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der Beschäftigten noch ein betriebliches Rettungskonzept. Fest montierte Anschlageinrichtungen am Gebäude gehören nicht automatisch zum Prüfumfang und müssen gesondert betrachtet werden.